Ablauf Online-Einspruch
Online-Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Nachdem die Behörde ein Bußgeldverfahren gegen Sie
eingeleitet hat, erfolgt zunächst eine schriftliche Anhörung. Hier ist man jedoch
lediglich verpflichtet Angaben zur Person zu machen. Zur Sache selbst, muss man nichts
mitteilen. Dies ist auch in den meisten Fällen zu empfehlen, da man zu diesem Zeitpunkt
noch nicht einschätzen kann, ob der Vorwurf überhaupt gerechtfertigt ist.
Sobald
einem der Bußgeldbescheid zugestellt wird, besteht die Möglichkeit innerhalb von 2
Wochen Einspruch bei der Bußgeldstelle einzulegen.
Die 2 Wochen Frist beginnt mit
Ablauf des Tages der Zustellung und ist unbedingt einzuhalten.
Aufgrund des Einspruchs kommt
es dann zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht, soweit der Bußgeldbescheid
aufrechterhalten wird.
Hier besteht die Möglichkeit durch entsprechenden Sachvortrag
und Auswertung von Beweismittel (Vernehmung der Beamten, Auswertung von Protokollen) das Gericht
von der Rechtswidrigkeit des Bußgeldbescheides zu überzeugen.
Im besten Fall,
wird der Bußgeldbescheid aufgehoben. Die Verfahrenskosten hat dann die Staatskasse zu
tragen.
Es kann aber auch sein, dass ein evtl. verhängtes Fahrverbot aufgehoben wird.
Die sollte insbesondere das Ziel sein, soweit durch das verhängte Fahrverbot eine
Existenzgefährdung droht.
Warum Online-Einspruch entwickelt wurde?
Es ist in den meisten Fällen erfahrungsgemäß nicht
notwendig, dass die Mandanten auch in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertreten sind.
Gerade diese Vertretung macht einen Großteil der Rechtsanwaltsgebühren aus.
Wenn
Sie unseren Service in Anspruch nehmen, werden wir wie folgt für Sie tätig:
1)
Wir legen für Sie Einspruch bei der zuständigen Behörde ein.
2) Wir
beantragen Akteneinsicht in die Bußgeldakte.
3) Wir übersenden Ihnen eine Kopie
der Akte.
4) Wir prüfen die Verfahrensakte anwaltlich.
5) Wir teilen Ihnen
schriftlich die weitere Vorgehensweise (Strategie) mit.
6) Sie können sich nun gut
vorbereitet selbst beim Amtsgericht verteidigen.
Was haben Sie vom Online-Einspruch?
Wir verfügen über umfangreiche Informationen zu den einzelnen
Geräten, welche bei Radarkontrollen zum Einsatz kommen. Oft werden hier seitens des
bedienenden Beamten bereits Mess- und Bedienungsfehler gemacht, welche zu einer fehlerhaften
Messung führen.
Wir prüfen für Sie die Eichprotokolle und deren Aktualität.
Wir
geben Ihnen Tipps, wie Sie sich in der mündlichen Verhandlung verhalten und welche Anträge
Sie stellen.
Wir geben Ihnen Ratschläge, wie ein Fahrverbot auch bei an sich
ordnungsgemäßen Bußgeldbescheiden vermieden werden kann.
Sie gehen so gut
gerüstet und vollumfänglich informiert in die Verhandlung und haben alle
Informationen, die benötigt werden.
Wie erfolgt die Abrechnung der Gebühren?
Nachdem Sie uns einen Auftrag erteilt haben, legen wir zunächst
fristwahrend Einspruch gegen den betreffenden Bescheid ein und beantragen Akteneinsicht.
Sie
erhalten dann eine erste Abrechnung der hier entstehenden Beratungsgebühr per Email. Der
Rechnungsbetrag beläuft sich auf 250,- €.
Nach Eingang dieser Gebühr, übersenden
wird Ihnen die Verfahrensakte (Bußgeldakte der Behörde) in Kopie, sobald diese vorliegt,
eine anwaltliche abschließende Einschätzung der Aktenlage, die Einschätzung Ihrer
Erfolgsaussichten und Tipps für die weitere Verteidigung im sich anschließenden
gerichtlichen Verfahren.
Eine weitere anwaltliche Vertretung und weitere Kosten gibt es nicht.