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Ablauf Online-Einspruch

Online-Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Polizei blitzt
Polizei blitzt

Nachdem die Behörde ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet hat, erfolgt zunächst eine schriftliche Anhörung. Hier ist man jedoch lediglich verpflichtet Angaben zur Person zu machen. Zur Sache selbst, muss man nichts mitteilen. Dies ist auch in den meisten Fällen zu empfehlen, da man zu diesem Zeitpunkt noch nicht einschätzen kann, ob der Vorwurf überhaupt gerechtfertigt ist.
Sobald einem der Bußgeldbescheid zugestellt wird, besteht die Möglichkeit innerhalb von 2 Wochen Einspruch bei der Bußgeldstelle einzulegen.
Die 2 Wochen Frist beginnt mit Ablauf des Tages der Zustellung und ist unbedingt einzuhalten.
Aufgrund des Einspruchs kommt es dann zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht, soweit der Bußgeldbescheid aufrechterhalten wird.
Hier besteht die Möglichkeit durch entsprechenden Sachvortrag und Auswertung von Beweismittel (Vernehmung der Beamten, Auswertung von Protokollen) das Gericht von der Rechtswidrigkeit des Bußgeldbescheides zu überzeugen.
Im besten Fall, wird der Bußgeldbescheid aufgehoben. Die Verfahrenskosten hat dann die Staatskasse zu tragen.
Es kann aber auch sein, dass ein evtl. verhängtes Fahrverbot aufgehoben wird. Die sollte insbesondere das Ziel sein, soweit durch das verhängte Fahrverbot eine Existenzgefährdung droht.

Warum Online-Einspruch entwickelt wurde?

Es ist in den meisten Fällen erfahrungsgemäß nicht notwendig, dass die Mandanten auch in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertreten sind. Gerade diese Vertretung macht einen Großteil der Rechtsanwaltsgebühren aus.

Wenn Sie unseren Service in Anspruch nehmen, werden wir wie folgt für Sie tätig:

1) Wir legen für Sie Einspruch bei der zuständigen Behörde ein.
2) Wir beantragen Akteneinsicht in die Bußgeldakte.
3) Wir übersenden Ihnen eine Kopie der Akte.
4) Wir prüfen die Verfahrensakte anwaltlich.
5) Wir teilen Ihnen schriftlich die weitere Vorgehensweise (Strategie) mit.
6) Sie können sich nun gut vorbereitet selbst beim Amtsgericht verteidigen.

Was haben Sie vom Online-Einspruch?

Wir verfügen über umfangreiche Informationen zu den einzelnen Geräten, welche bei Radarkontrollen zum Einsatz kommen. Oft werden hier seitens des bedienenden Beamten bereits Mess- und Bedienungsfehler gemacht, welche zu einer fehlerhaften Messung führen.
Wir prüfen für Sie die Eichprotokolle und deren Aktualität.
Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie sich in der mündlichen Verhandlung verhalten und welche Anträge Sie stellen.
Wir geben Ihnen Ratschläge, wie ein Fahrverbot auch bei an sich ordnungsgemäßen Bußgeldbescheiden vermieden werden kann.
Sie gehen so gut gerüstet und vollumfänglich informiert in die Verhandlung und haben alle Informationen, die benötigt werden.

Wie erfolgt die Abrechnung der Gebühren?

Nachdem Sie uns einen Auftrag erteilt haben, legen wir zunächst fristwahrend Einspruch gegen den betreffenden Bescheid ein und beantragen Akteneinsicht.
Sie erhalten dann eine erste Abrechnung der hier entstehenden Beratungsgebühr per Email. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 250,- €.
Nach Eingang dieser Gebühr, übersenden wird Ihnen die Verfahrensakte (Bußgeldakte der Behörde) in Kopie, sobald diese vorliegt, eine anwaltliche abschließende Einschätzung der Aktenlage, die Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und Tipps für die weitere Verteidigung im sich anschließenden gerichtlichen Verfahren.
Eine weitere anwaltliche Vertretung und weitere Kosten gibt es nicht.

Formular Online Einspruch

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