Messfehler allgemein
Was die Bußgeldakte uns verrät.
Bei Geschwindigkeitsmessungen im fließenden oder ruhenden Verkehr
kommt es immer wieder zu Messefehlern, die letztlich zur Unwirksamkeit der zugrundeliegenden Messung
führen.
Dabei kann es sein, dass Messegräte nicht geeicht, falsch aufgestellt oder
augerichtet sind oder falsch bedient werden.
Oft verfügen die bedienenden Mitarbeiter nicht
über die notwendigen Schulungen am betreffenden Messgerät oder gaben vor der Messung nicht
die erforderlichen Tests durchgeführt.
Alle diese wird Ihnen aber niemand auf dem sprichwörtlichen
Silbertablet servieren.
Vielmehr muss man derartige Fehler selbst recherchieren und gegen die
Messung und damit den Bußgeldbescheid verwenden.
Es ist daher unerlässlich einen
Blick in die Bußgeldakte zu werfen und die darin enthaltenen Dokumente (z.B. Eichschein,
Schulungsbestätigungen, Messprotokolle) auszuwerten.
Das übernehmen wird bei
www.online-einspruch.de für Sie.