fremde Objekte im Messbereich

Nicht selten werden Geschwindigkeitsmessungen auf Bundesautobahnen oder Landstraßen derart vorgenommen, dass die Messgeräte hinter Leitplanken „versteckt“ werden. Zeigt sich dann auf dem Beweisphoto, dass sich ein Teil der Leitplanke im Auswertebereich befindet, dann darf die ganze Messung nicht verwertet werden (Stellungnahmen der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt sowie der Gerätebetreiber).

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