fremde Objekte im Messbereich
Nicht selten werden Geschwindigkeitsmessungen auf Bundesautobahnen oder Landstraßen
derart vorgenommen, dass die Messgeräte hinter Leitplanken „versteckt“ werden.
Zeigt sich dann auf dem Beweisphoto, dass sich ein Teil der Leitplanke im Auswertebereich befindet,
dann darf die ganze Messung nicht verwertet werden (Stellungnahmen der
Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt sowie der Gerätebetreiber).