OLG Hamm: Beschluss vom 29.01.2013 -III-1 RBs 2/1

Rechtsprechung zum ESO ES 3.0

Oberlandesgericht Hamm: Beschluss vom 29.01.2013 - III-1 RBs 2/13

1. Die mangelnde Kenntnis der genauen Funktionsweise des Geschwindigkeitsmessgerätes ESO ES 3.0 begründet keine rechtliche Unverwertbarkeit des Messergebnisses.
2. Das Gericht ist nicht verpflichtet, aufgrund eines Beweisantrages weitere Ermittlungen zur Funktionsweise dieses Messgerätes anzustellen, wenn keine konkreten Zweifel an der Zuverlässigkeit der Messung bestehen. Es ist dem Betroffenen zumutbar, solche Zweifel konkret darzulegen.

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